Aufenthaltstitel unbefristet karte abgelaufen
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Unbefristeter Aufenthaltstitel: Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sind unbefristet. Sie haben von der Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten. Dieser kann eine Aufenthalts-erlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Dauer-aufenthalt-EU sein.
In der Regel können Sie sich mit Ihrem Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass im Alltag zum. Voraussetzungen für unbefristeten Aufenthalt: Wer einen unbefristeten Aufenthalt bekommen möchte, muss demnach folgende Voraussetzungen erfüllen: Seit 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis: Antragsteller halten sich seit mindestens 5 Jahren mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel (z.
B. Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte oder Visum) in der Bundesrepublik auf. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Diesen Inhalt gibt es auch auf. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (z.B.
Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen. Antrag auf unbefristeten Aufenthalt: Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Gültigkeit und Verlängerung: Sie brauchen also keinen Antrag auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) haben oder Ihr befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist (zum Beispiel Blaue Karte EU). Ablauf des eAT: Aber mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT‐Karte') läuft ab.
Was muss ich tun? Inhaber einer Niederlassungserlaubnis besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das bedeutet: Auch nach Ablauf des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte') bestehen das unbefristete Aufenthaltsrecht und die Berechtigung zur. Fristen und Pflichten: Wenn Ihr Aufenthaltstitel bald abläuft, müssen Sie noch vor Ablauf der Frist bei Ihrer Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung oder einen Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels stellen.
Verpassen Sie die Frist, haben Sie kein Recht mehr sich weiter in Deutschland aufzuhalten und sind zur Ausreise verpflichtet.
Neuer Reisepass: Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben. Für die Beantragung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels benutzen Sie bitte unser Online-Kontaktformular und laden Sie.