Antrag auf behindertenparkplatz dortmund
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Antrag auf behindertenparkplatz dortmund: Sie können den Antrag schriftlich, gern per E-Mail an fuehrerscheinstelle@ stellen. Die Unterlagen übersenden Sie dann bitte als Bild- oder Dokumentenanhang. Der Antrag kann auch persönlich in den Bürgerdiensten gestellt werden. Den Antrag können Sie beim Tiefbauamt persönlich oder durch Bevollmächtigte, per Brief, Fax oder E-Mail (mit Kopie des Schwerbehindertenausweises) stellen.
Die Einrichtung eines Schwerbehinderten-Parkplatzes ist gebührenfrei. Antrag für Schwerbehinderte. Versorgungsärztliche Begutachtung: Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 - Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen für Behindertenparkplatz: Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind. Individueller Schwerbehindertenparkplatz: Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde - Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden.
Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte. Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind. Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.
Parken für schwerbehinderte Kinder: Einem Antrag auf einen blauen Parkausweis für ein schwerbehindertes Kind ist mindestens eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorderseite und Rückseite beizufügen. Die Ausnahmegenehmigung wird auf das schwerbehinderte Kind ausgestellt und mit dem Zusatz 'Vertreten durch ' - kurz 'Vertr.
d.' versehen. Folgen bei falscher Nutzung: Parken auf einem sogenannten Behindertenparkplatz: Das kann teuer werden, wenn man den Parkausweis nicht richtig ins Auto legt. Ein Urteil des Amtsgerichts Schwerin. Der Fall: Ein Mann hatte sein Auto auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung abgestellt.
Er bekam ein Knöllchen.